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Seit 1997 für Sie da – professionell & herzlich - Ihr Pflegedienst in Mettlach & Perl

Vertrauensvolle Pflege – Flexibel bei Ihnen zu Hause

Ob stundenweise Unterstützung oder umfassende Pflege – wir sind für Sie da. Mit Herz, Erfahrung und Flexibilität helfen wir Ihnen dabei, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können.

Wir bringen Ihnen die Sonne zurück

Seit 1997 steht der Ambulante Pflegedienst SRS für individuelle und vertrauensvolle Pflege in den Gemeinden Mettlach & Perl. Unser Ziel ist es, Ihnen oder Ihren Angehörigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Mit einem erfahrenen, herzlichen Team und flexiblen Lösungen passen wir unsere Leistungen genau an Ihre Bedürfnisse an – von gelegentlicher Unterstützung bis hin zur täglichen Rundum-Versorgung.

Individuell

Wir passen unsere Pflegeleistungen flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse an – so viel Unterstützung, wie Sie brauchen.

Professionell

Mit über 25 Jahren Erfahrung bieten wir Ihnen eine zuverlässige und kompetente Pflege, auf die Sie sich jederzeit verlassen können.

Herzlich

Menschlichkeit und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle – wir pflegen mit Herz und Respekt.

So viel Unterstützung, wie Sie brauchen

Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse – deshalb bieten wir flexible Pflegeleistungen, die genau zu Ihrer Situation passen. Ob Grundpflege, medizinische Versorgung oder Betreuung – wir sind für Sie da, so oft Sie uns brauchen.

Grundpflege

  • Kleine Pflege
  • Große Pflege
  • Lagern
  • Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost bei PEG
  • Darm-Blasenentleerung
  • Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
  • Hauswirtschaftliche Verrichtungen

Behandlungspflege

  • Blutzuckermessung
  • Versorgung von akuten Wunden
  • Versorgung von chronischen und schwerheilenden Wunden
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Katheterisierung
  • Medikamentengabe
  • Stomabehandlung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • etc…

Entlastungsleistungen

  • stundenweise Betreuung
  • Hauswirtschaft

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

  • PG II und III halbjährlich
  • PG IV und V vierteljährlich

Unsere Leistungen richten sich nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) sowie der häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe (SGB V). Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten im Mittelpunkt. In enger Abstimmung mit pflegenden Angehörigen, Ärzten und Therapeuten sorgen wir für eine ganzheitliche Betreuung. Dank unseres Netzwerks aus Heilpraktikern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Seelsorgern und weiteren Fachkräften bieten wir Ihnen eine umfassende Versorgung – für mehr Lebensqualität in Ihrem gewohnten Umfeld.

Ambulanter Pflegedienst SRS - seit 1997

Über unseren Pflegedienst

Im Mittelpunkt unseres Pflegedienst stehen stets die Klienten. Denn unser primäres Ziel ist, dass die von uns betreuten Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten häuslichen Lebensraum verbleiben können. Unsere Mitarbeiter pflegen einen würdevollen und respektvollen Umgang mit unseren Klienten. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Menschen. Unsere Pflege reflektiert das Recht unserer Klienten auf selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln.

Dazu orientieren wir uns am Strukturmodell (SIS) mit seiner strukturierten Informationssammlung:

Unser
Team

Unser Team der ambulanten Pflege besteht aktuell aus mehr als 30 Mitarbeiter*innen. Hier finden Sie unsere Ansprechpartner stellv. für das gesamte Team.

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Andrea Blaß

Geschäftsführerin & stellvertretende Pflegedienstleitung
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Nicole Schiel

Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung
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Lisa Schiel

Pflegefachkraft, Praxisanleiterin und Wundtherapeutin
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Claudiu Bizoi

Pflegefachkraft
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Marieta Bizoi

Pflegefachkraft
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Oana Traisturu

Pflegefachkraft
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Isabelle Wagner

Pflegefachkraft
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Jennifer Schäfer

Pflegehelferin
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Khaled Almawari

Pflegehilfskraft
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Hussam Alsyah

Pflegehilfskraft
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Theresa Schumann

Pflegehilfskraft
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Elke Hoffmann

Hauswirtschaftskraft
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Michaela Klankert

Hauswirtschaftskraft
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Sabina Sabanska

Hauswirtschaftskraft
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Marita Savelsberg-Hein

Hauswirtschaftskraft
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Hildegard Schmit

Hauswirtschaftskraft
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Tanja Zender-Kirschmeier

Hauswirtschaftskraft

Werde Teil des Teams

Initiativbewerbungen sind natürlich zu jeder Zeit herzlich willkommen.

Lassen Sie uns über Ihre individuelle Situation sprechen

Ob kleine Unterstützung im Alltag oder umfassende Pflege – wir sind für Sie da. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.

Pflegeleistungen im ambulanten Pflegedienst SRS

Unsere Klienten können Pflegeleistungen aus einem individuellen, auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Katalog wählen. Unsere Leistungen werden von der Pflegeversicherung anerkannt. Die monatliche Erstattung in den einzelnen Pflegestufen beträgt zur Zeit bei Sachleistung und Kombinationsleistung:

Pflegegrad 1 – 131,00 € (Betreuungs- und Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 – 796,00 €
Pflegegrad 3 – 1497,00 €
Pflegegrad 4 – 1859,00 €
Pflegegrad 5 – 2299,00 €

So läuft eine Neuaufnahme ab...

Schritt 1: Terminvereinbarung

Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch in der Häuslichkeit und im Beisein des Klienten.

Schritt 2: Informationssammlung

Informationssammlung, Ermittlung des Pflegebedarfs, Feststellung des Hilfsmittelbedarfs.

Schritt 3: Festlegung

Festlegung der Pflegeleistung, der Pflegezeiten, Erstellung eines Kostenvoranschlages.

Schritt 4: Pflegevertrag

Pflegevertrag und Erstellung der Dokumentation.

Schritt 5: Evaluation

Noch weitere Fragen?

Das ist der pauschale Betrag (Höhe je nach Pflegegrad), den der Versicherte, zur Organisation seiner privaten Pflege, von der Pflegekasse bezahlt bekommt.

Das ist der Betrag, den die Pflegekasse für die professionelle Pflege zur Verfügung stellt.

Das ist eine Kombination aus dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, sofern diese ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurden. Die Pflegekasse stellt das Pflegegeld oder das Sachleistungsgeld für die Grundpflege zur Verfügung.

Immer dann wenn der Versicherte Pflegegeld bezieht. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

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